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Auto-Angelegenheiten

Einfuhr von Fahrzeugen in die Türkei

Wer sich zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhält, darf sei eigenes Fahrzeug (Pkw, Bus, Motorrad, etc.) für maximal 6 Monate innerhalb des Kalenderjahres in die Türkei einführen. Nach Ablauf dieser Zeit muß das Fahrzeug wieder ausgeführt werden. Das Fahrzeug wird bei Einreise im Paß vermerkt.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Reisepass
- Internationaler Führerschein
- Fahrzeuglizenz (Dokument mit allen Einzelheiten des Fahrzeuges).
- Internationale Versicherungsdokumente
- Transitschein (Carnet de Passage). Für diejenigen, die durch die Türkei nach Mittelosten fahren möchten.

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Tipp:
Achten Sie darauf, dass dass der Versicherungsschein für Haftpflicht und Kasko auch für den asiatischen Teil (Istanbuls) gilt.

Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits- oder Studienzwecken sich in der Türkei aufhalten, dürfen für die Zeit der Gültigkeit des Arbeitsvertrages ihr Fahrzeug einführen. Es ist eine Kaution zu hinterlegen, die meist nach Alter und Gewicht des Autos berechnet wird. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muß das Auto wieder ausgeführt werden. Die Kaution wird zurückgezahlt.
Deutsche Staatsbürger, die in der Türkei leben wollen, müssen eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Auto zollpflichtig eingeführt werden. Offiziell dürfen nur Neuwagen, die nicht älter sind als 4 Jahre eingeführt werden. Eingeführte Autos dürfen in der Türkei nicht verkauft werden.
Es ist also ernsthaft zu überlegen, ob man das Auto tatsächlich mitnehmen muß. Besonders zu bedenken sind die Kosten, da die Einfuhrsteuer für hochwertige PKW schon bei 180 % liegen können. Man kann in der Türkei als Ausländer ein Auto kaufen und auch anmelden, wenn man im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung ist. Außerdem kann man dann das Auto jederzeit wieder verkaufen.

Türkischer Führerschein:

wer sich länger als 180 Tage am Stück in der Türkei aufhält, muß normalerweise seinen Führerschein umschreiben lassen. Die Kosten dafür betragen etwa 400 YTL.

Folgende Unterlagen sind nötig:
• Gesundheitszeugnis: Blutgruppentest, Sehtest, Hörtest (macht jede türkische Poliklinik)
• 4 Paßbilder
• Übersetzung des Reisepasses
• Übersetzung des Führerscheins
• Beglaubigung durch einen Notar
• Führungszeugnis (wird vom türkischen Gericht am gemeldeten Wohnort ausgestellt - dauert 1 Tag). Beantragung mit Ikamet /
  Aufenthaltsgenehmigung
• Ausweis
• Kopie des Stammbuches
• Kopie vom Ikamet (Aufenthaltsgenehmigung):
• *Sürücü Belgesi Bildirim Formu F.1
• *Sürücü Belgesi Müracaat Formu / Blaues Dosya
• alle Unterlagen einheften und noch 2 Paßbilder extra zulegen.

Bearbeitung erfolgt nur bei Vollständigkeit der Unterlagen. Bei der Verkehrsbehörde zuerst die Gebühren zahlen. Der Führerschein kann etwa 1 Woche später abgeholt werden.

Im Falle eines Verkehrsunfalls:
Der Verkehrsunfall ist sofort bei der Polizei oder dem Gendarm zu melden. Der Unfallbericht der Polizei ist bei den nächstliegenden lokalen Behörden zu bestätigen. Der Fahrzeuginhaber soll sich mit seinem Reisepass und dem Polizeibericht an die Zollbehörde anwenden.
Falls das Fahrzeug nicht repariert werden kann und der Fahrer die Türkei ohne Fahrzeug verlassen möchte oder soll, soll er den Wagen der nächsten Zollbehörde übergeben und die Eintragung in seinem Pass annullieren lassen. Erst nach der Annullierung darf der Fahrer das Land verlassen.

Wichtige Adressen:

Türkiye Turing ve Otomobil Klübü
(Türkischer Touring und Automobil Club)
1.Sanayi Sitesi Yaný, 4.Levent, Ýstanbul
Tel : 0212/282 81 40-47 Fax: 0212/282 80 42

Gümrükler Genel Müdürlüðü
(Generaldirektion für Zoll), Ulus, Ankara
Tel: (0312) 310 38 80, 310 38 18
Fax: (0312) 311 13 46

Verkehrspolizei, Tel: 154

Gendarm, Tel: 156


 
Quelle: BRÜCKE-Infobrief, Dezember 2006, www.bruecke-istanbul.org