|
info-istanbul.info
|
Auto-Angelegenheiten
|
Einfuhr von Fahrzeugen in die Türkei Wer sich zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhält, darf sei eigenes Fahrzeug (Pkw, Bus, Motorrad, etc.) für maximal 6 Monate innerhalb des Kalenderjahres in die Türkei einführen. Nach Ablauf dieser Zeit muß das Fahrzeug wieder ausgeführt werden. Das Fahrzeug wird bei Einreise im Paß vermerkt. Folgende Dokumente sind mitzubringen: - Reisepass - Internationaler Führerschein - Fahrzeuglizenz (Dokument mit allen Einzelheiten des Fahrzeuges). - Internationale Versicherungsdokumente - Transitschein (Carnet de Passage). Für diejenigen, die durch die Türkei nach Mittelosten fahren möchten. êTipp: Achten Sie darauf, dass dass der Versicherungsschein für Haftpflicht und Kasko auch für den asiatischen Teil (Istanbuls) gilt.
Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits- oder Studienzwecken sich in der
Türkei aufhalten, dürfen für die Zeit der Gültigkeit des
Arbeitsvertrages ihr Fahrzeug einführen. Es ist eine Kaution zu
hinterlegen, die meist nach Alter und Gewicht des Autos berechnet wird.
Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muß das Auto wieder ausgeführt werden.
Die Kaution wird zurückgezahlt. Türkischer Führerschein: wer sich länger als 180 Tage am Stück in der Türkei aufhält, muß normalerweise seinen Führerschein umschreiben lassen. Die Kosten dafür betragen etwa 400 YTL.
Folgende Unterlagen sind nötig: Bearbeitung erfolgt nur bei Vollständigkeit der Unterlagen. Bei der Verkehrsbehörde zuerst die Gebühren zahlen. Der Führerschein kann etwa 1 Woche später abgeholt werden.
Im Falle eines Verkehrsunfalls: Wichtige Adressen:
Türkiye Turing ve Otomobil Klübü
Gümrükler Genel Müdürlüðü Verkehrspolizei, Tel: 154 Gendarm, Tel: 156 |
||
| Quelle: | BRÜCKE-Infobrief, Dezember 2006, www.bruecke-istanbul.org | |